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DatenschutzbeauftragterJede öffentliche und nicht-öffentliche Stelle – hierunter fallen alle juristischen Personen wie AGs und GmbHs, aber auch Personengesellschaften (u. a. GbRs), nicht rechtsfähige Vereinigungen (Gewerkschaften oder Parteien) oder natürliche Personen (Ärzte, Architekten u. s. w.) – muss einen Datenschutzbeauftragten benennen können, sofern mehr als vier Arbeitnehmer personenbezogene Daten verarbeiten (laut BDSG). Zu diesen personenbezogenen Daten zählen die Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse einer natürlichen Person: der Name, die Adresse, der Beruf, der Familienstand oder eine Bankverbindung (persönliche Angaben) oder Informationen über Einkommen und Vermögen, getätigte Umsätze oder beruflichen Werdegang (sachliche Verhältnisse). Ihr betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz muss über umfangreiche Kenntnisse zu den gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen, auf dem Gebiet der Informationstechnologie und der betrieblichen Organisation verfügen. Zudem sind Geschäftsführer, Vorstände, Personalleiter oder IT-Administratoren Ihres Unternehmens von dieser Funktion ausgeschlossen, um die Unabhängigkeit der Tätigkeit zu gewährleisten. b&w computer bietet Ihnen für die Erfüllung dieser gesetzmäßigen Anforderungen einen externen Datenschutzbeauftragten an, der Sie bei den vielfältigen Aufgaben unterstützt: - Beratung der Unternehmens- und IT-Leitung in allen organisatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Fragen beim Einsatz Ihrer EDV
- Ermittlung Ihrer individuellen Anforderungen und Ziele einer sicheren IT-Infrastruktur und Bestandsaufnahme der aktuellen Netzwerk-, Server-, Kommunikations- und Anwender-Struktur
- Prüfung und Überwachung der aktuellen und künftigen IT-Systeme, ob besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bestehen (Vorabkontrolle), sowie der Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen
- Erstellung des Verfahrensverzeichnisses, das eine unternehmensweite Übersicht über die Verfahren zur IT-basierenden Verarbeitung von personenbezogenen Daten enthält
- Mitwirkung bei der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung des Datenschutzes, der relevanten Richtlinien in Ihrem Unternehmen, des Datensicherungskonzepts sowie bei der Einführung technischer Sicherheitsmaßnahmen
- Gestaltung von Verfahren zur Sicherstellung der Betroffenenrechte, Bearbeitung von Beschwerden und Überprüfung von Datenschutzverletzungen
- Unterstützung bei der datenschutzgerechten Formular- und Vertragsgestaltung und Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungserklärungen
- Überwachung der rechtskonformen Anwendung aller Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
- permanente Dokumentation der (aus Beweisgründen erforderlichen) Ergebnisse, Erstellung eines Tätigkeitsberichtes und regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung über den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
- Schulung Ihrer Mitarbeiter, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind, um sie mit den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und deren besondere Erfordernisse vertraut zu machen
Die Vorteile für unsere Kunden:- hohe Produktivität Ihres Unternehmens durch den gesetzeskonformen Datenschutz, ohne dass Kosten für Weiterbildung, Personalbindung oder Betriebsblindheit entstehen
- Gewährleistung Ihrer Betriebssicherheit vor Missbrauch und Manipulation der sensiblen Geschäftsinformationen (Kunden-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten)
- schnelle und kostengünstige Umsetzung aller im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebenen Anforderungen
- objektive Bewertung und fundierte Expertise, die organisatorische und technische Mängel aufdeckt und praxisbezogene Empfehlungen hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen beinhaltet
- optimale Abstimmung des unternehmensspezifischen Sicherheitsstandes, der sich im Rahmen eines permanent wiederkehrenden Prozesses an den sich stetig ändernden Anforderungen anpasst
- hohe Entscheidungssicherheit bei Neu- und Ersatzinvestitionen durch kompetente, praxisgerechte und herstellerneutrale Beratung
- Schutz vor Bußgeldforderungen, die aufgrund der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann; deckt die behördliche Überprüfung, die jederzeit unangemeldet ohne besonderen Anlass stattfinden kann, einen Datenmissbrauch auf, so kann die Strafe mit bis zu 250.000 Euro sogar noch deutlich höher ausfallen
- absolute Vertraulichkeit und Diskretion über alle geschäftsinternen Informationen
- Unterstützung durch die technisch und juristisch bestens qualifizierten Datenschutzexperten
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Weiteres:
Link zum Bundesdaten- schutzgesetz
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